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Feststellung der Wesensveranlagung am 08. April 2001 durch die Richterin Frau Barbara Ruffert:
Eine sanfte, freundliche 16 Monate alte Hündin, die in der Meute Spielangebote annimmt, vereinzelt Geltungsbedürfnis zeigt, dabei immer wieder Kontakt zu ihrer Führerin aufnimmt. Sie hat Spaß daran, mit ihrer Führerin zu spielen, Spielangebote von der Richterin nimmt sie an, interessiert sie aber nicht sehr. In der Menschengruppe strahlt sie Sicherheit und Zutrauen aus, konzentriert sich aber schnell wieder auf ihre Hundeführerin. Optisch und akustisch freundlich interessiert, ebenso bei den Schüssen. Die Hündin ist schussfest. Als zuchtausschließende Wesensschwächen gemäß § 7.7.2 der ZO wurden festgestellt: Keine. Schussfest: Ja. Meldung zur Zuchtzulassung: möglich.
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